
Guardia di Finanza: Kosten für mutwillig ausgelöste Rettungseinsätze
Die Guardia di Finanza kann die Kosten für Rettungseinsätze künftig von Personen zurückfordern, die einen Einsatz absichtlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst haben. Das gilt auch für Hilfeersuchen ohne tatsächliche Notlage oder ohne gerechtfertigten Grund.
Die neuen Vorgaben betreffen Einsätze der Finanzpolizei im nationalen Such- und Rettungssystem. Die Guardia di Finanza unterstützt unter anderem bei Notfällen auf See und in den Bergen, in schwer zugänglichen Gebieten sowie bei Katastrophenlagen. Dabei kommen je nach Situation spezialisierte Einsatzkräfte, Suchhunde, Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, Drohnen und Boote zum Einsatz.
Eine allgemeine Gebühr für Rettungseinsätze wird damit nicht eingeführt. Wer selbst in Gefahr ist oder ernsthaft um die Sicherheit einer anderen Person fürchtet, soll weiterhin ohne Zögern Hilfe anfordern.
Ob Kosten erstattet werden müssen, wird nicht während des Einsatzes entschieden. Die Rettung wird zunächst durchgeführt; anschließend werden die Umstände geprüft, die zu dem Einsatz geführt haben.
Hintergrund sind der teils hohe Personal- und Mitteleinsatz bei Such- und Rettungsaktionen. Unbegründete Alarmierungen können Kräfte binden, die gleichzeitig bei einem tatsächlichen Notfall benötigt werden.