Guardia di Finanza: Kostenersatz bei unbegründeten Rettungseinsätzen
Für Einsätze der Guardia di Finanza gelten neue Vorgaben: Wer absichtlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten einen Rettungseinsatz auslöst, kann künftig die entstandenen Kosten erstatten müssen. Das gilt auch für Hilfeersuchen ohne tatsächliche Notlage oder ohne gerechtfertigten Grund.
Die Regelung bedeutet keine allgemeine Gebührenpflicht für Rettungseinsätze. Menschen in Gefahr oder Personen, die begründet um die Sicherheit anderer fürchten, sollen weiterhin unverzüglich Hilfe anfordern.
Zunächst wird immer Hilfe geleistet. Erst nach Abschluss des Einsatzes werden die Umstände geprüft, die zu der Alarmierung geführt haben. Eine Kostenforderung erfolgt daher nicht automatisch.
Die Guardia di Finanza ist Teil des italienischen Such- und Rettungssystems und unterstützt Einsätze unter anderem auf dem Wasser, in den Bergen, in schwer zugänglichen Gebieten sowie bei Katastrophen. Dafür stehen spezialisierte Einsatzkräfte, Hundestaffeln, Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, Drohnen und Boote zur Verfügung.
Unbegründete Alarmierungen können Personal und Geräte über Stunden binden. Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass diese Ressourcen durch leichtfertige oder grundlose Anfragen fehlen, wenn Menschen tatsächlich in Not geraten.