
Neue Regeln: Kosten bei unbegründeten Rettungseinsätzen der Finanzpolizei
Für Rettungseinsätze der Guardia di Finanza gelten neue Regeln: Wer absichtlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten eine Rettung notwendig macht, soll die Kosten des Einsatzes tragen. Das gilt auch bei Hilferufen ohne tatsächliche Notlage oder ohne berechtigten Grund.
Eine allgemeine Kostenpflicht für Rettungen wird damit nicht eingeführt. Wer selbst in Gefahr ist oder ernsthaft um die Sicherheit einer anderen Person fürchtet, soll weiterhin unverzüglich Hilfe anfordern.
Die Rettung wird nach Angaben der Finanzpolizei stets zuerst geleistet. Erst nach Abschluss des Einsatzes werden die Umstände geprüft und bewertet, die zum Eingreifen geführt haben.
Die Guardia di Finanza ist Teil des nationalen Such- und Rettungssystems. Sie kommt unter anderem auf dem Wasser, in den Bergen, in schwer zugänglichen Gebieten sowie bei Katastrophen und anderen Notlagen zum Einsatz. Dafür stehen spezialisierte Kräfte, Suchhunde, Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, Drohnen und Boote zur Verfügung.
Einsätze können viele Stunden dauern und erhebliche personelle und technische Mittel binden. Mit den neuen Vorgaben sollen leichtfertige oder unbegründete Alarmierungen verhindert werden, damit die Rettungskräfte für tatsächliche Notfälle verfügbar bleiben.