
Veneto: Erste Kommission billigt Autonomie-Abkommen zu Gesundheit und Katastrophenschutz
Die Erste Kommission des Regionalrats von Venetien hat den endgültigen Abkommensentwürfen zwischen der italienischen Regierung und der Region zur differenzierten Autonomie zugestimmt. Die Verwaltungsratsvorlage Nr. 14 kann damit dem Regionalrat zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.
Die zwei Entwürfe betreffen den Katastrophenschutz, die Regelung von Berufen sowie die ergänzende und integrative Altersvorsorge. Ein zweites Abkommen umfasst den Gesundheitsschutz und die Koordinierung der öffentlichen Finanzen.
Nach Angaben der Region hatte zuvor bereits der Rat der lokalen Gebietskörperschaften eine positive Stellungnahme abgegeben. Auch die zuständigen weiteren Ausschüsse des Regionalrats hatten sich mit den Vorlagen befasst.
Im Bereich Katastrophenschutz sieht das Abkommen zusätzliche regionale Befugnisse bei der Bewältigung regionaler Notlagen vor. Der Präsident der Regionalregierung könnte in solchen Fällen Verordnungen erlassen, die von staatlichen Vorschriften abweichen. Außerdem sind Sonderkonten vorgesehen, über die Erstattungen für von Notlagen betroffene Bürger und Unternehmen schneller abgewickelt werden sollen.
Bei den Berufen zielen die vorgesehenen Zuständigkeiten laut Region auf Verfahren, die stärker an die wirtschaftlichen Besonderheiten Venetiens angepasst sind. Genannt werden unter anderem schnellere Anerkennungsverfahren für Qualifikationen sowie die Bereiche Tourismus, Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Für das regionale Gesundheitswesen sollen sich vor allem zusätzliche Spielräume bei der Organisation, bei Personalpolitik und bei Investitionsmitteln ergeben. Die national garantierten wesentlichen Gesundheitsleistungen sowie die Vorgaben für den öffentlichen Haushalt müssten dabei eingehalten werden.
Die endgültigen Vereinbarungsentwürfe waren laut Regionalregierung am 5. August 2026 von der Regionalregierung beschlossen worden. Zuvor war im November 2025 eine vorläufige Vereinbarung zwischen Regierung und Region unterzeichnet worden; im Juli hatten Senat und Abgeordnetenkammer den vorläufigen Entwurf positiv bewertet.
Mit dem Ausschussvotum ist das regionale Verfahren noch nicht abgeschlossen. Erst nach der endgültigen Entscheidung des Regionalrats kann die nationale Phase des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens fortgesetzt werden.