
Bigon fordert: Gruppenpraxen sollen zu wohnortnahen Gesundheitszentren werden
Die Neuordnung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung in Venetien darf nach Ansicht der Regionalrätin Anna Maria Bigon nicht zum Abbau bestehender Gruppenpraxen führen. Die Politikerin des Partito Democratico fordert, geeignete „Medicine di Gruppo“ und „Medicine di Gruppo Integrate“ (MGI) offiziell anzuerkennen und als Gesundheitszentren des Typs „Case di Comunità Spoke“ weiterzuführen. Anlass für ihre Forderung sind Sorgen in mehreren Gebieten, unter anderem im Raum Verona, vor dem Übergang zu den sogenannten Funktionalen Territorialverbünden (AFT).
Nach Darstellung Bigons haben die Gruppenpraxen in den vergangenen Jahren eine wohnortnahe Betreuung ermöglicht und dazu beigetragen, unnötige Notaufnahmebesuche zu vermeiden. Der Wechsel zum neuen Organisationsmodell dürfe deshalb nicht zu einer Auflösung der bestehenden Strukturen führen.
Besonders weist die Regionalrätin auf die möglichen Folgen für das Sekretariats- und Pflegepersonal der integrierten Gruppenpraxen hin. Ihrer Einschätzung nach könnten beim Übergang zum neuen Modell Erfahrungen der MGI verloren gehen und Arbeitsplätze des unterstützenden Personals gefährdet werden. Gleichzeitig bestehe bereits ein Mangel an Hausärzten und Ärzten für die Kontinuität der Versorgung. Auch der Start der neuen zentralen „Case di Comunità Hub“ verlaufe schwierig.
Bigon schlägt daher vor, die vorhandene Struktur in die neue Gesundheitsplanung einzubinden. Geeignete Gruppenpraxen und MGI sollten von der Region Venetien anerkannt und akkreditiert und in „Case di Comunità Spoke“ umgewandelt werden. Diese wohnortnahen Einrichtungen sind laut Bigon mit einer Zielgröße von einem Standort pro 20.000 Einwohner vorgesehen.
Auf diese Weise könne ein dichtes Netz medizinischer Dienste erhalten, eine zu starke Zentralisierung vermieden und die Kontinuität für das bereits beschäftigte Personal gesichert werden. Außerdem könnten zusätzliche Belastungen der Krankenhäuser begrenzt werden, erklärt die Regionalrätin.