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29/08/2026 - 08:03

Lombardei: Mehr als 15.000 Unterschriften für „Liberi subito“

Die Associazione Luca Coscioni will am 15. September mehr als 15.000 Unterschriften für die regionale Gesetzesinitiative „Liberi subito“ beim Regionalrat der Lombardei einreichen. Erforderlich wären 5.000 Unterschriften gewesen. Damit wurde die notwendige Schwelle mehr als dreifach überschritten.

Der Vorschlag fordert klare Fristen und Verfahren für die Prüfung der Voraussetzungen sowie für die Umsetzung des medizinisch assistierten Suizids. Ziel sind einheitliche Abläufe ohne ungerechtfertigte Verzögerungen.

Die Übergabe der Unterschriften erfolgt wenige Tage nach dem Tod von Domenico Zuccarella. Der 59-Jährige litt an Multipler Sklerose und hatte innerhalb des lombardischen Gesundheitswesens Zugang zum medizinisch assistierten Suizid beantragt. Nach Angaben der Associazione Luca Coscioni dauerte das Verfahren 290 Tage – mehr als neun Monate.

Zuccarella hatte seinen Antrag im November 2025 gestellt. Es folgten monatelange Wartezeiten, Aufforderungen und rechtliche Schritte. Sein Anwaltsteam reichte schließlich einen Eilantrag beim Gericht ein. Die multidisziplinäre Ärztekommission stellte am 18. Mai 2026 mehrheitlich fest, dass die vier von der italienischen Verfassungsgerichtsbarkeit festgelegten Voraussetzungen erfüllt waren. Außerdem wurden die Modalitäten für das weitere Vorgehen bestimmt. Der Bericht wurde am 20. Mai an den Ethikrat übermittelt.

Zuccarella hatte die Organisation gebeten, seine Geschichte öffentlich zu machen. Er wollte damit nach Angaben der Associazione Luca Coscioni auf die Schwierigkeiten und die langen Verfahrenszeiten aufmerksam machen.

Eine erste Volksinitiative zum Thema war in der Lombardei im Januar 2024 mit rund 8.000 Unterschriften eingereicht worden. Im November desselben Jahres wurde sie jedoch im Regionalparlament durch die Annahme einer verfassungsrechtlichen Vorfrage gestoppt. Dabei war die ausschließliche Zuständigkeit des Staates für die Regelung des Themas geltend gemacht worden.

Nach Darstellung der Associazione Luca Coscioni haben spätere Entscheidungen des Verfassungsgerichts – darunter die Urteile Nr. 204 aus dem Jahr 2025 und Nr. 148 aus dem Jahr 2026 – klargestellt, dass die Regionen organisatorische und verfahrensbezogene Aspekte des Zugangs zum medizinisch assistierten Suizid regeln können. Die neue Gesetzesinitiative berücksichtigt diese Hinweise.

In drei Regionen wurden entsprechende Gesetze bereits verabschiedet: in der Toskana, auf Sardinien und in der Emilia-Romagna. Diskussionen laufen im Trentino, in Südtirol, Venetien und Umbrien. Initiativen wurden außerdem unter anderem in Ligurien, Kampanien, Molise, den Marken, Sizilien und Apulien eingereicht oder stehen kurz davor. In Latium und Kalabrien läuft noch die Unterschriftensammlung.

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