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11/09/2026 - 15:54

Venetien: De Berti legt neuen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Sozialwohnungen vor

Die Regionalabgeordnete Elisa De Berti von der Lega hat in Venetien einen neuen Gesetzentwurf zur Nutzung und Kontrolle von Sozialwohnungen eingebracht. Mitunterzeichnet wurde der Text vom Präsidenten der Regionalregierung, Alberto Stefani, sowie von den Lega-Abgeordneten Andrea Tomaello, Roberta Vianello und Filippo Rigo.

Der Vorstoß folgt auf die jüngste Verabschiedung eines Gesetzes zur Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln für öffentliche Wohnungen. Ein Artikel war damals nach verfassungsrechtlichen Bedenken des Lega-Abgeordneten Matteo Pressi abgelehnt worden. De Berti hatte anschließend angekündigt, einen neuen Vorschlag vorzulegen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es nach Angaben der Initiatoren, sicherzustellen, dass die Wohnungen den Personen und Familien zur Verfügung stehen, die sie tatsächlich benötigen. Gleichzeitig übernimmt der neue Text zwei Änderungsanträge der Abgeordneten Jonatan Montanariello (Partito Democratico) und Claudio Borgia (Fratelli d’Italia). Diese sollen den Schutz der Mieter stärken.

So soll auch nachträglich geprüft werden können, ob schwerwiegende familiäre, gesundheitliche oder berufliche Gründe vorliegen. Außerdem sollen Mieter geschützt werden, wenn sie den Umzug in eine Wohnung ablehnen, die für ihren Gesundheitszustand ungeeignet ist oder architektonische Barrieren aufweist.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regeln vor:

– Alle Familienmitglieder müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe der Wohnung dort ihren Wohnsitz anmelden.
– Die Frist für eine längere Abwesenheit, die zum Verlust des Wohnrechts führen kann, soll von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Ausgenommen wären nachgewiesene gesundheitliche, familiäre oder berufliche Gründe.
– Gemeinden und die regionalen Wohnungsbaugesellschaften ATER sollen Kontrollen durchführen dürfen. Das beauftragte Personal müsste sich durch einen Dienstausweis ausweisen.
– Eine unbegründete Verweigerung des Zutritts zu einer Kontrollinspektion könnte zum Verlust der Wohnung und zu einer fünfjährigen Sperre für einen neuen Antrag führen.
– Die Regionalregierung soll dem Regionalrat jährlich über die Ergebnisse der Kontrollen berichten.

De Berti betonte, die Überprüfungen hätten ausschließlich administrativen und keinen Zwangscharakter. Den Betroffenen solle zudem stets die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Der Text soll in der nächsten Sitzung des Zweiten Ausschusses auf die Tagesordnung kommen. Die Unterzeichner streben an, die Beratung abzuschließen und den Gesetzentwurf innerhalb von drei Wochen erneut dem Regionalparlament zur Abstimmung vorzulegen.

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