
Lombardei: Mehr als 17.000 Unterschriften für Gesetzesinitiative „Liberi Subito“
In der Lombardei sollen mehr als 17.000 Unterschriften für die Gesetzesinitiative „Liberi Subito“ im Regionalrat eingereicht werden. Nach Angaben der Initiatoren entspricht das etwa dem Dreifachen der erforderlichen Zahl. Die Initiative der Associazione Luca Coscioni befasst sich mit dem assistierten Suizid und wurde bereits in Venetien, der Toskana, der Emilia-Romagna und Sardinien verabschiedet.
Der Gesetzesvorschlag soll nicht die von der italienischen Verfassungsgerichtsbarkeit anerkannten Rechte verändern. Vorgesehen sind vielmehr organisatorische Regelungen für den regionalen Gesundheitsdienst. Dadurch sollen Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen für Menschen, die medizinische Hilfe zum freiwilligen Lebensende beantragen, ohne ungerechtfertigte Verzögerungen abgewickelt werden.
Bereits im Januar 2024 waren in der Lombardei 8.181 Unterschriften eingereicht worden. Im November desselben Jahres wurde die Initiative im Regionalrat jedoch nach einer präjudiziellen Frage zur Verfassungsmäßigkeit gestoppt. Grundlage war die Auffassung, dass die Regelung ausschließlich in die Zuständigkeit des Staates falle.
Nach Darstellung der Initiatoren hat das Verfassungsgericht mit seinem Urteil Nr. 204 aus dem Jahr 2025 zur vergleichbaren Regelung in der Toskana klargestellt, dass Regionen organisatorische Maßnahmen beschließen dürfen, um bereits anerkannte Rechte wirksam umzusetzen. Daraufhin startete die Associazione Luca Coscioni 2026 eine neue Unterschriftensammlung in der Lombardei.
Am Mittwoch, 16. September, ist zunächst um 10.30 Uhr ein Demonstrationszug von der Piazza Duca D’Aosta vor dem Haupteingang des Regionalrats geplant. Um 11 Uhr folgt eine Pressekonferenz in der Via Fabio Filzi 22. Daran sollen unter anderem Marco Cappato und Cristiana Zerosi von der Associazione Luca Coscioni und dem Komitee „Liberi Subito Lombardia“, Valeria Imbrogno sowie Regionalratsmitglieder teilnehmen, die die Kampagne unterstützt haben.
Nach der Einreichung muss zunächst das Präsidium des Regionalrats innerhalb von 15 Tagen über die Zulässigkeit des Textes entscheiden. Diese Frist kann um zehn Tage verlängert werden. Bei einer positiven Entscheidung wird der Vorschlag dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatung kommt er zur Debatte und Abstimmung in den Regionalrat. Die Zuweisung an das Plenum muss spätestens neun Monate nach der Übertragung an den zuständigen Ausschuss erfolgen, auch wenn die Ausschussprüfung dann noch nicht abgeschlossen ist.