
Verona: 41 Personen wegen Betrugs bei Führerscheinprüfung vor Gericht
In Verona müssen sich 41 Personen wegen mutmaßlichen Betrugs bei der theoretischen Führerscheinprüfung vor Gericht verantworten. Nach Angaben der Ermittler sollen sie ein System organisiert haben, mit dem Kandidaten während der Prüfung von außen unterstützt wurden.
Die Ermittlungen mit dem Namen „Voci dal Regno Unito“ wurden von der Stadtpolizei und der Verkehrspolizei von Verona unter der Koordination der Staatsanwaltschaft geführt. Im Mittelpunkt steht eine mutmaßlich organisierte Struktur, die Kandidaten mit versteckten Mikrokameras und Mikroohrhörern ausstattete.
Die Untersuchung begann 2022, nachdem ein Kandidat im Prüfungsraum mit versteckten Geräten entdeckt worden war. Einige Monate später stellten die Beamten bei Kontrollen außerhalb der Führerscheinstelle weiteres elektronisches Material in einem Fahrzeug sicher. Die Auswertung von Mobiltelefonen und SIM-Karten führte anschließend zu weiteren Verdächtigen aus verschiedenen Teilen Norditaliens.
Laut Anklage soll die Organisation sämtliche Schritte übernommen haben – von der Anwerbung der Kandidaten über die Bereitstellung der Geräte bis zur Begleitung zur Führerscheinstelle. Für die unerlaubte Unterstützung sollen zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Person verlangt worden sein.
Auf Anordnung der Justiz wurden zwölf Durchsuchungen in den Provinzen Bologna, Vicenza und Reggio Emilia sowie in der Gemeinde San Bonifacio bei Verona durchgeführt. Dabei beschlagnahmten die Ermittler rund 40.000 Euro Bargeld, zahlreiche auf nicht existierende Strohmänner registrierte SIM-Karten und speziell veränderte Kleidungsstücke zum Verbergen der technischen Geräte.
Neben den Strafverfahren gegen 41 Beschuldigte wurden Verwaltungsstrafen von insgesamt mehr als 10.000 Euro verhängt. Außerdem zogen die Behörden 27 Führerscheine ein und beschlagnahmten sie, weil sie mit Kandidaten in Verbindung gebracht werden, die die theoretische Prüfung mutmaßlich unrechtmäßig bestanden hatten.
Für alle Betroffenen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.