
Lombardei: Neue Fristen für Rezepte mit Dringlichkeitsstufen U und B
In der Lombardei gelten ab dem 15. September neue Fristen für Rezepte des regionalen Gesundheitsdienstes. Die Regelung betrifft erste Facharztbesuche und diagnostische Erstuntersuchungen, die mit der Dringlichkeitsstufe U oder B verschrieben wurden.
Rezepte mit der Priorität U – „Urgente“ – müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen ab dem Ausstellungsdatum gebucht werden. Für Rezepte mit der Priorität B – „Breve“ – gilt eine Frist von 30 Tagen.
Für die anderen Prioritätsstufen bleibt die bisherige Gültigkeit bestehen: Rezepte mit D – „Differibile“ – und P – „Programmabile“ – können weiterhin innerhalb von 180 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gebucht werden.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Frist für die Buchung. Die medizinische Untersuchung oder Leistung muss nicht innerhalb von zehn beziehungsweise 30 Tagen tatsächlich stattfinden.
Die neuen Vorgaben sollen die Gültigkeitsdauer der Verschreibung stärker an die vom Arzt festgelegte Dringlichkeit anpassen. Zuvor waren die betreffenden Rezepte einheitlich 180 Tage gültig gewesen.
Buchungen sind über das Portal PrenotaSalute, das elektronische Gesundheitsdossier der Lombardei, die regionalen Apps „Salutile Prenotazioni“ und „Fascicolo Sanitario“, die Schalter der Gesundheitseinrichtungen sowie das regionale Contact Center möglich. Dieses ist unter 800 638638 aus dem Festnetz und unter 02 999599 aus dem Mobilfunknetz erreichbar. Auch Apotheken mit entsprechender Buchungsmöglichkeit nehmen Reservierungen entgegen.