
Nationales Komitee für Anerkennungen von Foibe-Opfern eingerichtet
Die italienische Regierung hat ein nationales Komitee zur Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Opfern der Foibe und des julisch-dalmatinischen Exodus eingerichtet. Grundlage sind Änderungen am Gesetz Nr. 92 vom 30. März 2004.
Das Komitee wurde mit Dekret der Präsidentschaft des Ministerrats vom 19. Dezember 2025 eingesetzt. Es bewertet die von Angehörigen und Verwandten eingereichten Anträge und prüft diese auch unter historischen Gesichtspunkten.
Anträge können neben Familienangehörigen auch von den Bürgermeistern jener Gemeinden gestellt werden, in denen die betroffene Person geboren wurde. Gehört die betreffende Gemeinde heute nicht mehr zum italienischen Staatsgebiet, sind historische Vereinigungen der istrischen, fiumanischen und dalmatinischen Vertriebenen sowie die Lega nazionale di Trieste antragsberechtigt.
Zu den Aufgaben des Komitees zählt zudem, Initiativen zur Identifizierung weiterer Opfer zu fördern. Berechtigte können eine Metallauszeichnung mit der Aufschrift „La Repubblica italiana ricorda“ sowie ein dazugehöriges Diplom beantragen.
Die Regelungen gehen auf das Gesetz Nr. 16 vom 21. Februar 2014 zurück, das Maßnahmen zur Vermittlung der Geschichte der Foibe-Tragödie und des julisch-dalmatinischen Exodus, insbesondere an jüngere Generationen, ergänzt hat. Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren veröffentlicht die Gemeinde Gargnano.