
Razzia in Circolo in Lonato: Pokerturniere, illegale Spielautomaten und Marihuana entdeckt
Bei einer Kontrolle in einem privaten Circolo in Lonato del Garda haben die italienische Zoll- und Monopolbehörde ADM, die Guardia di Finanza aus Desenzano del Garda und die Staatspolizei mutmaßliche Verstöße gegen die Glücksspielbestimmungen festgestellt. Nach Angaben der Ermittler fanden dort kostenpflichtige Pokerturniere, nicht genehmigte Spielgeräte und Drogen statt.
Die Kontrolle war Teil von Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel und zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abführung von Steuern. Die Einsatzkräfte identifizierten mehr als 70 Besucher und befragten mehr als 20 von ihnen.
Nach den bisherigen Feststellungen sollen in dem Circolo organisierte Pokerturniere mit Gewinnerzielungsabsicht veranstaltet worden sein. Die Teilnahme war demnach an eine Eintrittsgebühr gebunden. Dafür erhielten die Spieler Chips; außerdem wurden Preisgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro garantiert. Wegen des Verdachts auf unerlaubtes Glücksspiel wurde ein Verfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen zu den wirtschaftlichen Aktivitäten des Circolo und zu möglicherweise nicht versteuerten Einnahmen dauern an.
Bei der Durchsuchung eines Abstellraums entdeckten die Beamten außerdem mehrere sogenannte Totems, die den Besuchern verschiedene Glücksspielformen ermöglicht haben sollen. Die Geräte verfügten laut Ermittlern nicht über die erforderlichen Genehmigungen und waren nicht an das Telematiknetz der Zoll- und Monopolbehörde ADM angeschlossen.
Im selben Raum wurden mehr als 180 Gramm Marihuana und 2.500 Euro Bargeld sichergestellt.
Der für das Pokerturnier verantwortliche Vereinsrat wurde vor Ort festgenommen. Ihm werden der Besitz von Drogen zum Zweck des Handels sowie die Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels mit verbotenen Geräten vorgeworfen. Der Mann ist bereits wegen Drogendelikten vorbestraft.
Das Gericht in Brescia bestätigte den Arrest im Schnellverfahren. Anschließend wurde der Beschuldigte verpflichtet, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Die Räumlichkeiten, die Spielgeräte und die Drogen wurden beschlagnahmt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Die endgültige Verantwortung des Beschuldigten muss durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt werden.