
Valdegamberi kritisiert neues Sterbehilfegesetz in Venetien
Stefano Valdegamberi, Regionalrat der Partei Futuro Nazionale, hat das vom Regionalrat Venetien verabschiedete Gesetz zum Lebensende scharf kritisiert. Der Politiker lehnt insbesondere die medizinisch assistierte Selbsttötung ab und widerspricht der Einschätzung, dass es sich dabei um einen zivilisatorischen Fortschritt handle.
„Wenn eine Niederlage der Menschlichkeit als Fortschritt gefeiert wird, ist es traurig, diese Begeisterung zu erleben“, erklärte Valdegamberi. Die Aufgabe von Medizin und Institutionen müsse weiterhin darin bestehen, Leiden zu lindern, Menschen zu begleiten und das Leben zu schützen.
Valdegamberi warnt zudem davor, dass sich der Kreis der Anspruchsberechtigten im Laufe der Zeit ausweiten könnte. Regelungen, die zunächst nur für außergewöhnliche und extreme Situationen gedacht seien, könnten später auch auf andere und besonders verletzliche Personengruppen angewandt werden, so seine Befürchtung. In diesem Zusammenhang verwies er auf die internationale Debatte über die Erfahrungen Kanadas.
Statt einer Ausweitung der medizinischen Hilfe zum Sterben fordert der Regionalrat mehr Investitionen in Palliativmedizin, Rehabilitation, häusliche Pflege, psychische Gesundheit, Forschung und die Unterstützung von Familien. Eine zivile Gesellschaft dürfe Menschen, die leiden, nicht alleinlassen, betonte Valdegamberi.
Auch die finanziellen Aspekte der Gesundheitsversorgung sprach er an. Die Kosten für die Betreuung schwer kranker Menschen dürften seiner Ansicht nach niemals dazu führen, dass der Wert eines Lebens wirtschaftlich bewertet werde. Andernfalls könnten nach seiner Einschätzung falsche finanzielle Anreize im öffentlichen Gesundheitssystem entstehen.
Zudem wandte sich Valdegamberi gegen die Aussage des früheren venezianischen Ministerpräsidenten Luca Zaia, der die Regelung als wichtigen Schritt der Zivilisation bezeichnet hatte. Wahrer Fortschritt zeige sich für ihn vielmehr darin, wie gut sich eine Gesellschaft um ihre Bürger kümmere, wenn diese besonders schwach und schutzbedürftig seien.