
Venetien berät über Sterbehilfe: Zaia ruft zu verantwortungsvoller Debatte auf
Der Regionalrat von Venetien berät ab Dienstag, dem 1. September, über einen Gesetzentwurf zum medizinisch assistierten Suizid. Die Sitzung soll am Mittwoch, dem 2. September, fortgesetzt werden; eine weitere Verlängerung bis Donnerstag ist möglich. Regionalratspräsident Luca Zaia hat sich vor der Debatte mit einem offenen Brief an die Bürgerinnen und Bürger gewandt.
Zaia fordert darin eine sachliche und respektvolle Auseinandersetzung. Bei einem Thema wie dem Lebensende dürfe es nicht um parteipolitische Zustimmung oder taktische Überlegungen gehen. Jeder müsse seine Position frei vertreten können, schreibt Zaia. Niemand habe ein „Monopol auf die Ethik“.
Auf der Tagesordnung steht ein Volksbegehren mit dem Titel „Verfahren und Fristen für die regionale Gesundheitsversorgung beim medizinisch assistierten Suizid gemäß dem Urteil Nr. 242 von 2019 des Verfassungsgerichts“. Berichterstatterin ist Manuela Lanzarin von der Lega-LV. Im Regionalrat werden außerdem die differenzierte Autonomie und der soziale Wohnungsbau behandelt.
In seinem Schreiben betont Zaia, dass Venetien mit dem Gesetz nicht grundsätzlich über die Zulässigkeit des medizinisch assistierten Suizids entscheiden würde. Der rechtliche Rahmen sei auf nationaler Ebene durch das Urteil des Verfassungsgerichts von 2019 bereits festgelegt. Zugang könne demnach nur erhalten, wer gleichzeitig an einer irreversiblen Erkrankung leidet, unerträgliche körperliche oder psychische Schmerzen empfindet, auf lebenserhaltende Behandlungen angewiesen und in der Lage ist, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen.
Die regionale Entscheidung betreffe vielmehr die Organisation der Verfahren, die Entgegennahme und Prüfung der Anträge sowie die notwendige medizinische Betreuung. Werde das Gesetz verabschiedet, führe Venetien den medizinisch assistierten Suizid daher nicht neu ein. Bei einer Ablehnung werde er auch nicht abgeschafft, schreibt Zaia.
Der Regionalratspräsident spricht sich persönlich für die Annahme des Gesetzentwurfs aus. Damit könne die Region im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dazu beitragen, die Verfahren für betroffene Patienten, Familien und das medizinische Personal klarer zu gestalten. Zugleich fordert Zaia, die Palliativversorgung zu garantieren und auszubauen. Sie beantworte jedoch nicht zwangsläufig alle Fragen, die Menschen am Lebensende stellten.
Zaia appelliert abschließend an einen freien Gewissensentscheid der Abgeordneten. Der Regionalrat solle zeigen, dass eine Institution auch bei einem stark polarisierenden Thema ohne parteipolitische Konfrontation und ohne gegenseitige Verdächtigungen beraten könne.