
Venetien beschließt Gesetz zum assistierten Suizid
Der Regionalrat von Venetien hat ein Gesetz zum Lebensende und zu den Verfahren beim medizinisch assistierten Suizid verabschiedet. Die Luca-Coscioni-Vereinigung begrüßte die Entscheidung. Nach Angaben ihres Schatzmeisters Marco Cappato und ihrer Generalsekretärin Filomena Gallo regelt die neue Vorschrift vor allem die organisatorischen Abläufe des regionalen Gesundheitsdienstes und die Prüfung der Voraussetzungen der Antragsteller.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zur medizinischen Suizidbegleitung selbst würden dadurch nicht verändert, betont die Vereinigung. Diese seien bereits durch die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts festgelegt worden. Die Regelung in Venetien soll demnach klare Verfahren und angemessene Fristen für die Bearbeitung der Anträge schaffen.
## Vierte Region mit entsprechender Regelung
Venetien ist laut dem von der Luca-Coscioni-Vereinigung veröffentlichten Überblick die vierte italienische Region mit einem Gesetz, das auf der Volksinitiative „Liberi Subito“ basiert. Zuvor hatten bereits die Toskana, Sardinien und die Emilia-Romagna entsprechende Regelungen verabschiedet. Nach Darstellung der Initiatoren ist Venetien zudem die erste von einer Mitte-rechts-Mehrheit regierte Region, die ein solches Gesetz beschließt.
Cappato und Gallo erklärten, „Liberi Subito“ sei keiner Partei oder politischen Richtung zuzuordnen, sondern beruhe auf den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zum assistierten Suizid. Die beiden Vertreter der Vereinigung verwiesen außerdem auf Änderungen am Gesetzestext, die nach ihrer Einschätzung eine Bearbeitung innerhalb angemessener Fristen ermöglichen.
## Dank an 9.000 Unterstützer
Die Luca-Coscioni-Vereinigung dankte den rund 9.000 Bürgern in Venetien, die die Volksinitiative unterzeichnet hatten, sowie den Regionalräten, die für das Gesetz gestimmt haben. Nach ihrer Einschätzung soll die Regelung verhindern, dass schwerkranke Menschen mit unerträglichen und unumkehrbaren Leiden monatelang oder jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen.
Zugleich kritisiert die Vereinigung, dass das italienische Parlament bislang keine umfassende nationale Regelung verabschiedet habe. Deshalb könnten nun die Regionen Verfahren festlegen, die Betroffenen und medizinischem Personal mehr Klarheit geben sollen.
## Weitere Initiativen in Italien
Die Diskussion über entsprechende Regelungen läuft laut dem Überblick der Vereinigung derzeit auch im Trentino-Südtirol sowie in den autonomen Provinzen Trient und Bozen und in Umbrien. Gesetzesvorschläge wurden demnach unter anderem in Ligurien, Kampanien, Molise, den Marken, Sizilien, Apulien, der Lombardei und im Piemont eingebracht oder angekündigt beziehungsweise warten dort auf den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens.
Im Latium und in Kalabrien läuft laut der Organisation noch die Unterschriftensammlung. In Abruzzen, der Basilikata, Friaul-Julisch Venetien und dem Aostatal sei das Verfahren bislang noch nicht gestartet.
Die Vereinigung will die Initiative „Liberi Subito“ nun auf weitere Regionen ausweiten. Informationen zu Rechten am Lebensende, Patientenverfügungen und Palliativversorgung bietet sie weiterhin über ihr „Numero Bianco“ an.