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01/09/2026 - 15:43

Venetien debattiert über assistierten Suizid

Der Regionalrat von Venetien hat die Beratung über einen Gesetzentwurf zum medizinisch assistierten Suizid aufgenommen. Zuvor lehnte das Plenum einen Antrag auf Aussetzung ab, den Stefano Valdegamberi von der Fraktion Gruppo Misto-Futuro Nazionale und Claudio Borgia von Fratelli d’Italia eingebracht hatten. Die Abstimmung endete mit 31 Gegenstimmen und 16 Ja-Stimmen.

Valdegamberi bezeichnete das Verfahren als nicht ordnungsgemäß. Seiner Ansicht nach war der Entwurf bereits zuvor abgelehnt worden und hätte daher nicht erneut behandelt werden dürfen. Manuela Lanzarin, Berichterstatterin und Vorsitzende des Fünften Ausschusses, wies den Einwand zurück. Sie verwies auf die Regionalstatuten, die Volksinitiativen auch über das Ende einer Legislaturperiode hinaus schützen.

## Worum es in dem Gesetzentwurf geht

Der Entwurf geht auf eine Volksinitiative zurück, die ursprünglich von der Associazione Luca Coscioni unterstützt wurde. Er soll die Fristen und Abläufe im regionalen Gesundheitsdienst beim Zugang zum medizinisch assistierten Suizid regeln. Grundlage ist das Urteil 242/2019 des italienischen Verfassungsgerichts.

Lanzarin betonte, dass die Region mit dem Gesetz den assistierten Suizid nicht neu einführen könne. Die grundsätzliche Möglichkeit des Zugangs sei bereits durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts festgelegt. Die vorgeschlagene Regelung soll demnach vor allem für einheitliche und transparente Verfahren sorgen.

Voraussetzungen für eine Prüfung bleiben eine irreversible Erkrankung, unerträgliche Leiden, die Abhängigkeit von lebenserhaltenden Behandlungen sowie die Fähigkeit zu einer freien und bewussten Entscheidung. Vorgesehen sind außerdem die Bewertung durch eine multidisziplinäre medizinische Kommission und die verbindliche Stellungnahme des zuständigen territorialen Ethikkomitees.

Die Abgeordnete Elena Ostanel von Alleanza Verdi e Sinistra sprach sich für den Entwurf aus. Sie verwies auf Patienten aus Venetien, die nach ihren Angaben gestorben seien, während sie auf eine Antwort der medizinischen Kommissionen warteten. Grund dafür seien fehlende verbindliche Fristen im öffentlichen Gesundheitswesen.

Auch der Präsident des Regionalrats, Luca Zaia, unterstützte die Vorlage. Er kritisierte die Verzögerungen auf nationaler Ebene und erklärte, der Regionalrat entscheide mit dem Gesetz nicht darüber, ob die Praxis grundsätzlich legalisiert werde. Ziel sei vielmehr, für einen bereits durch die Rechtsprechung geregelten Bereich klare organisatorische Abläufe im Gesundheitsdienst zu schaffen.

Die Sitzung wurde anschließend vertagt. Die Debatte sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.

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