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02/09/2026 - 18:04

Venetien verabschiedet Gesetz zum assistierten Lebensende

Der Regionalrat von Venetien hat am Mittwoch, 2. September, ein Gesetz zum assistierten Lebensende verabschiedet. Venetien ist damit nach Toskana, Sardinien und Emilia-Romagna die vierte italienische Region, die eine entsprechende Regelung beschließt. Zugleich ist es die erste von einer Mitte-rechts-Mehrheit regierte Region.

Das Gesetz geht auf die Volksinitiative „Liberi subito“ zurück. Präsident Alberto Stefani erklärte, die Würde des menschlichen Lebens müsse stets geschützt werden. Gemeinsam mit den Mehrheitsparteien habe er deshalb mehrere Änderungsanträge ausgearbeitet, die den ursprünglichen Text wesentlich veränderten.

Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Einbindung eines Palliativmediziners in die Kommission, die Anträge auf medizinisch unterstützten Suizid prüft, sowie die Einrichtung eines regionalen Bioethikkomitees. Dieses soll den lokalen Komitees Orientierung geben. Außerdem sollen Palliativbehandlungen Vorrang haben; Patienten müssen über diese Möglichkeit informiert werden. Die Gewissensfreiheit von Ärzten, die an der Unterstützung beteiligt sind, soll ebenfalls geschützt werden.

Stefani betonte, dass jede Entscheidung auf ernsthaften, fachkundigen und bewussten Bewertungen beruhen müsse. Das Gesetz bewege sich innerhalb des von der italienischen Verfassungsgerichtsbarkeit vorgegebenen Rahmens.

Der frühere Präsident Venetiens, Luca Zaia, bezeichnete die Verabschiedung als wichtigen Tag für die Region. Die mehr als zehn Stunden dauernde Debatte sei nach monatelanger Prüfung und Beratung sachlich und respektvoll geführt worden. Das Gesetz richte sich an Patienten und ihre Familien, aber auch an Ärzte und Pflegekräfte, die mit schwierigen Situationen konfrontiert seien.

Auch die Associazione Luca Coscioni begrüßte die Entscheidung. Nach Ansicht der Organisation schafft die Regelung klare Verfahren für die Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen und soll ungerechtfertigte Verzögerungen verhindern. Die Vereinigung verwies dabei auf das Urteil „Cappato-Antoniani“ des Verfassungsgerichts, das medizinische Hilfe zum freiwilligen Tod unter bestimmten Bedingungen rechtlich anerkannt hat.

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