
Regierung ficht Venetos Gesetz zur Sterbehilfe vor Verfassungsgericht an
Die italienische Regierung ficht das Gesetz Venetiens zum medizinisch assistierten Suizid vor dem Verfassungsgericht an. Der Ministerrat beschloss, die im September vom Regionalrat verabschiedete Regelung der Corte costituzionale vorzulegen. Damit geht die Regierung nach demselben Muster vor wie bereits bei Gesetzen der Regionen Toskana, Sardinien, Emilia-Romagna und Umbrien.
Damit haben inzwischen fünf italienische Regionen versucht, den medizinisch assistierten Suizid auf regionaler Ebene zu regeln. Ein entsprechendes nationales Gesetz gibt es weiterhin nicht.
## Stefani verteidigt die Regelung
Venetiens Präsident Alberto Stefani zeigte sich gegenüber der Zeitung „L’Arena“ zuversichtlich, dass die Regelung einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnte. Das Gesetz berücksichtige die Vorgaben und Entscheidungen des Verfassungsgerichts, erklärte er.
Vorgesehen sind unter anderem eine psychologische Beratung für Antragsteller, der vorherige Zugang zu Palliativversorgung, ein regionaler Bioethik-Ausschuss sowie eine stärkere Einbindung von Fachleuten für Palliativmedizin bei der Prüfung der Fälle.
Stefani sagte, Venetien habe damit lediglich ein bereits bestehendes Verfahren geregelt. Nach seinen Angaben hatte es in der Region bereits drei Fälle von medizinisch assistiertem Suizid gegeben, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Die Regelung führe daher kein neues Recht ein, sondern lege Verfahren und Garantien für Situationen fest, die bereits durch Entscheidungen des Verfassungsgerichts erfasst seien.
Der Präsident verwies außerdem auf mögliche Unterschiede bei der Bearbeitung von Anträgen durch die einzelnen lokalen Gesundheitsbehörden. Einheitliche Kriterien sollten verhindern, dass Bürger je nach zuständiger Gesundheitsorganisation unterschiedliche Antworten erhalten.
## Zaia fordert den Staat zum Handeln auf
Luca Zaia, Präsident des Regionalrats und Befürworter des Gesetzes, erklärte, er respektiere das Recht der Regierung, das Verfassungsgericht anzurufen. Zugleich verteidigte er die Entscheidung des Regionalrats als verantwortungsvollen Schritt im Rahmen der Urteile des Gerichts.
Zaia zufolge soll die Regelung Patienten, Angehörigen und Ärzten klare Verfahren an die Hand geben. Er erneuerte außerdem seinen Appell an das italienische Parlament, eine landesweit einheitliche Regelung zu verabschieden.
Das Verfassungsgericht hatte sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema befasst und Voraussetzungen genannt, unter denen der medizinisch assistierte Suizid geprüft werden muss. Zugleich forderte es den Gesetzgeber wiederholt auf, eine umfassende nationale Regelung zu schaffen. Diese steht weiterhin aus.




